Hinweise und AGB
Hinweise
Bitte beachten Sie, daß unsere Reisen für flexible Menschen mit Abenteuergeist und Geduld konzipiert sind. Wir fahren durch entlegene Gebiete. Unerwartete Situationen und Routenänderungen können auftreten. Nur in Ulaanbaatar gibt es gute Sanitäranlagen. Die Qualität der Hotels in der Mongolei ist nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Eine Reise durch die mongolische Steppe bietet Ihnen zahlreiche interessante Erlebnisse, Kontakte zu den Nomaden, aber sie ist auch körperlich anstrengend. Die Pisten in der Mongolei sind in sehr schlechtem Zustand. Auf Grund der Baufälligkeit mancher Brücken sind wir gelegentlich gezwungen, eine Furt zur Überquerung eines Flusses zu nutzen.
Nichtsdestotrotz werden wir alles tun, um mögliche Probleme schnell aus dem Weg zu räumen. Wir bitten Sie nur darum, etwas Geduld mitzubringen.
Bitte beachten Sie die neue Verordnung der Einschränkungen bei Flüssigkeiten im Handgepäck. Seit dem 6.11.2006 ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck, wie Getränke, Gels und Cremes, nur noch in begrenztem Maße erlaubt. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten. Zugelassen sind Flüssigkeiten in Behältern bis 0,1 Liter, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Diese Vorschrift gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen, also auch für Inlandflüge innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus gilt die neue Bestimmung für die Nicht-EU-Länder Schweiz, Norwegen und Island.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 23.10.2008)
Der Geschäftsbereich Mongolei-Reise der Henrich GmbH (im folgenden MR) veranstaltet individuelle Expeditionen kleiner Gruppen in die Mongolei.
1. Abschluß des ReisevertragesMit der Anmeldung, die schriftlich oder per Fax erfolgt, bietet der Kunde MR den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisende erkennt damit auch die AGB von MR an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch MR zustande. Bis dahin ist der Kunde an seine Anmeldung gebunden. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer/-innen haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Zusammen mit der Reisebestätigung erhält der Reiseteilnehmer den Reisesicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
2. Leistungen, Termine und PreiseUnter Umständen kann es vereinzelt sowohl bei den Anreise- als auch bei den Rückreiseterminen Veränderungen von ein bis drei Tagen geben. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie davon umgehend in Kenntnis setzen. Nur für die Gewährung jener Leistungen, die unter der Rubrik ,,Leistungen'' bei der jeweiligen Reise aufgeführt sind, wird ein Anspruch anerkannt. Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik ,,Leistungen'' nichts anderes aufgeführt ist. Sollte wegen Flugplanänderungen eine Umbuchung auf eine teurere Fluggesellschaft notwendig werden, muß leider auch der Reisepreis dementsprechend angehoben werden. Das gleiche gilt auch bei der Erhöhung bzw. eventuellen Neuerhebung von Visa- oder anderen Gebühren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei den Leistungen, die von fremden Leistungsträgern in bzw. aus der Mongolei erbracht werden, leider kurzfristige und unangekündigte Änderungen möglich sind, mit denen wir -- wie auch alle anderen Reiseveranstalter -- rechnen müssen. Bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Deshalb behält sich der Reiseveranstalter bestimmte Änderungen des Reiseablaufs (z.B. Inlandflug am Anfang statt am Ende der Reise) auch nach Vertragsschluß und während der Reise vor.
3. BezahlungMit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über die Vertragssumme. Davon sind 20% als Anzahlung innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag muß spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei MR eingegangen sein. Die Reisepapiere werden frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn, jedoch erst nach Zahlungseingang versandt.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise
zurücktreten. Der Rücktretende hat jedoch eine Entschädigung zu
zahlen. Hierfür gelten folgende Rücktrittsgebühren:
10% bis 90 Tage vor Reisebeginn
20% bis 60 Tage vor Reisebeginn
40% bis 30 Tage vor Reisebeginn
60% bis 10 Tage vor Reisebeginn
90% ab 10 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt
Es gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei
MR. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er
für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. In diesem Fall
hat der Kunde keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des
Reisepreises.
Umbuchungen sind nur als Rücktritt vom Reisevertrag nach obiger
Gebührentabelle und nachfolgende Neuanmeldung möglich.
MR kann vom Reisevertrag zurücktreten, ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung (siehe Punkt 3) nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung (siehe Punkt 3) nicht nach, so kann MR eine Entschädigung gemäß der unter Punkt 4 angegebenen Rücktrittsgebühren verlangen. MR kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. MR kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Reise in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
6. HaftungMR haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
7. HaftungsausschlußMR haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Führungen etc.). Da MR auf Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluß hat, übernimmt sie auch nicht die Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen. MR haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Es besteht auch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl und Reitunfällen. Soweit ein durch MR beantragtes Visum nicht erteilt wird, entfällt für MR jegliche Haftung.
8. MitwirkungspflichtDer Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind sofort per Telefon, per Email oder per Fax Frau M. Henrich mitzuteilen. In dieser Mitteilung müssen die Mängel konkret beschrieben und Abhilfe gefordert sein. Kommt der Reisende oder die Reisegruppe dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm / ihr entsprechende Ansprüche nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluß von Ansprüchen und VerjährungWill der Kunde MR auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so muß er diesen Anspruch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber MR anmelden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. GerichtsstandDer Reisende kann MR nur an deren Sitz in Berlin verklagen.
11. LandesspezifischesMR weist ausdrücklich auf folgende Punkte hin: Die Qualität der Hotels in der Mongolei ist nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Die Qualität der mongolischen Wege ist wesentlich geringer als die des durchschnittlichen deutschen Feldweges. Auf der Reise durch das Land führen wir stets genügend Trinkwasser mit. Allerdings kann es bei Reisen durch wasserarme Gegenden vorkommen, daß wir mit dem Wasser sparsam umgehen müssen.
12. Empfohlene VersicherungenMR empfiehlt ausdrücklich den Abschluß folgender Versicherungen: Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils mit Deckung von Rückführungskosten, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Zudem empfiehlt MR den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Hier können Sie die AGB auch als PDF-Datei herunterladen.
Um die AGB zu betrachten bzw. zu drucken, benötigen Sie den Adobe Reader. Dieses Programm ist wahrscheinlich bereits auf Ihrem Rechner installiert. Falls nicht, können Sie es hier kostenlos herunterladen: Adobe Reader